Arbeitsrecht

26 Juni

Seit dem 01.06.2017 ist Herr Assessor iur. Benedikt Sander in unserer Kanzlei tätig. Herr Assessor iur. Benedikt Sander ist 1990 geboren und wird nach seiner Vereidigung als Rechtsanwalt das Dezernat Bau- und Architektenrecht unserer Kanzlei verstärken.

Die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, Verhalten und Leistung von Arbeitnehmern zu überwachen unterliegen dem Recht zur Mitbestimmung des Betriebsrates.

Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ zugestimmt.

Bereits vor dem Inkrafttreten der Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zum 01.04.2017 durfte eine Überlassung eines Arbeitnehmers als Leiharbeitnehmer nur „vorübergehend“ erfolgen.

Darf also die Ehefrau, die der Arbeitnehmer nach dem Zeitpunkt der Erteilung der Versorgungszusage heiratet, von der Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossen werden?

Beschluss des Bundesrates vom 16.12.2016

Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen - Bundesteilhabegesetz

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