Pflichtteil
Der Erblasser hat im Rahmen seiner Testierfreiheit die Möglichkeit, seine gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. Seinen nächsten Verwandten steht jedoch eine Mindestbeteiligung am Wert des Nachlasses in der Gestalt des Pflichtteilsrechts zu.
Das Pflichtteilsrecht führt zu einem Geldanspruch gegen den Erben bzw. gegebenenfalls auch den Miterben.
Der Pflichtteilsberechtigte hat somit keinen Anspruch auf Herausgabe eines bestimmten Gegenstands, sondern lediglich einen Geldanspruch unter Berücksichtigung der Werte des Nachlasses.